Privatpraxis für Trauerbegleitung Hanau

Der Tod beendet das Leben eines geliebten Menschen, aber die Liebe bleibt!

Trauer ist Ausdruck der Liebe zu dem verstorbenen Menschen

 Trauerbegleitung in Hanau

Nichts kann über den Verlust eines geliebten Menschen hinwegtrösten. Jedoch können Hinterbliebene lernen, mit der äußeren Abwesenheit des geliebten Menschen zu leben und das Leben ohne ihn zu gestalten. Sie können den geliebten Menschen im Inneren wiederfinden, ihn dort bewahren und eine innere Beziehung zu ihm gestalten und leben. Diese Lernprozesse und die Gestaltung sind sehr individuell. Sie als Trauernde/r bestimmen das Tempo, denn nur Sie wissen wo Sie genau stehen und was Sie benötigen. D.h. ich gebe keine guten Ratschläge, was Sie tun oder lassen sollten, sondern wir erarbeiten zusammen Ihren ganz persönlichen Weg.

Trauer ist eine sehr schmerzliche Arbeit, jedoch notwendig für sich selbst und die Verstobenen. Gerne begleite ich Sie nach einem Verlust durch die Phasen der Trauer mit dem Ziel, für Ihren geliebten Menschen einen sicheren Ort zu finden und in einer guten, inneren Beziehung zu Ihrem geliebten Menschen weiterzuleben. Dabei unterstütze ich Sie mit der Abwesenheit Ihres geliebten Menschen leben zu lernen, im Herzen gut zu bewahren und Ihr nun verändertes Leben neu und bewusst anzunehmen.

Vielleicht liegt Ihr Verlust auch schon länger zurück und konnte nicht gut betrauert werden? Oftmals spürt man diese Last, zum Beispiel in Form von depressiven Phasen und traurigen Momenten. Nicht selten hat man das Gefühl im Leben nicht voranzukommen. Bei SportlerInnen wirkt dies zudem oft leistungshemmend.

Hier ist es sinnvoll, die Trauerarbeit nachzuholen und die Trauer in einem vertrauensvollen Rahmen zuzulassen und ihr Raum zu geben.

Meine Qualifikationen

  • Ziertifizierter Coach
  • Absolvierung versch. Seminare zum Thema Trauer & Verlust
  • Ehrenamtliche Mitarbeiterin des Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienstes Hanau (Befähigungskurs über 100 h)
  • Regelmäßige Begleitung einer Gruppe trauernder Eltern
  • Initiierung und Moderation von Hanau talkt! in Kooperation mit dem AKHD Hanau
  • Erleben und Bearbeitung eigener Verlusterfahrungen
  • Buchautorin, u.a. eines Lebensratgebers

Mehr über mich finden Sie hier

Heilpraktikerin für Psychotherapie

Trauerbegleitung für Unternehmen und Vereine

Ein Kollege hat eine unheilbare Diagnose bekommen? Die Kollegin hat ihr Baby verloren? Eine MitarbeiterIn ist (überraschend) verstorben? Der Teamkollege ist verunglückt oder auf dem Spielfeld zusammengebrochen?

In diesem Fall (be)trifft die Trauer das berufliche System, zum Beispiel das Team. Als ArbeitgeberIn sollten Sie das im Blick haben und Ihre MitarbeiterInnen professionell unterstützen lassen, damit wieder Kraft für die Arbeit frei werden kann. Im Auftrag des Unternehmens begleite ich betroffene KollegInnen in Einzel- und/oder Teamsitzungen professionell in ihrer Trauer.

Die Kosten sind abhängig von Auftrag und Umfang. Gerne vereinbaren wir einen unverbindlichen Termin zur Ziel- und Auftragsklärung, danach unterbreite ich Ihnen eine Angebot.

Ihre Vorteile einer Selbstzahler-Praxis für Trauerbegleitung in Hanau, Maintal und über deren Grenzen hinaus

Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist nicht möglich!

Eine nahestehende Person verstirbt oft unerwartet oder die Trauer überfällt einen geradezu. Dann benötigt man zeitnah einen Gesprächsparter. Durch meine Privatpraxis für Trauerbegleitung ist es mir möglich, Ihnen besonders schnell einen Termin anzubieten.

Doch das ist nicht der einzige Grund, warum manchmal eine Privatpraxis für Trauerbegleitung ratsam ist.

Wird eine psychische Erkrankung, unter die die Trauer leider eingeordnet wird, beispielsweise durch einen kassenärztlich zugelassenen Kollegen bzw. eine Kollegin festgestellt, führt das nicht selten zu Sperrzeiten bei Zusatzversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Lebensversicherungen. Auch wenn es nicht zur Ablehnung kommt, steigen die Beiträge oder bestimmte Bereiche werden aus dem Versicherungsschutz genommen.

Auch bei der Anwartschaft für Beamte kann es zu Problemen kommen, wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit ansteht.

Ebenso kann bei Einstellungen im Öffentlichen Dienst ein solcher Krankheitseintrag zu Nachteilen führen. Eine Psychotherapie in meiner Praxis müssen Sie nicht offenlegen, die Krankenkasse hat keinerlei Einsicht und Sie müssen keine Benachteiligungen im Berufsleben fürchten.

Honorar: € 100,00 / 60 Minuten, umsatzsteuerbefreit gem. §4, Nr. 14a UStG

Ablauf

Im ersten Gespräch geht es vor allen Dingen darum, dass Sie ein Gefühl dafür entwickeln, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben und verstanden fühlen. Sie  erzählen nur das, was Ihnen wichtig erscheint.

Gerne möchte ich Sie als Person kennenlernen und eine erste gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schaffen. Hierfür ist es für mich wichtig zu erfahren, welche Unterstützung Sie sich von mir wünschen. Diesen Wunsch können wir gerne zusammen klären und definieren, denn gerade in einer akuten Trauerphase ist dies vielleicht erstmal gar nicht möglich.

Wir klären, wo Sie sich derzeit befinden und welche Schritte Sie gehen können. Ihr Standpunkt wird in jeder Stunde neu erkundet.

Ich biete Ihnen die Möglichkeit eines kostenfreien Kennenlerngespräches via Telefon oder Zoom, damit wir herausfinden können, ob die Chemie stimmt, ob und wie ich Sie unterstützen kann.

Dauer und Häufigkeit der Sitzungen

Wie oft Sie die Trauerbegleitung in Anspruch nehmen, liegt ganz bei Ihnen. Jedoch ist eine gewisse Regelmäßigkeit zu Beginn 1-2/Monat empfehlenswert. Die Abstände zwischen den Terminen können im Laufe der Zeit länger werden. Die Begleitung kann in Präsenz, digital oder vor Ort erfolgen.

Methoden

Neben dem Gespräch gibt es die Möglichkeiten der Visualisierung durch Skizzen oder Darstellung mit Elementen.

Übungen, Hausaufgaben, Impulse und Anregungen für stabilisierende Rituale sowie Imaginationen sind weitere Angebote in der gemeinsamen Arbeit.

Der Einsatz der Methoden richtet sich nach den Bedarfen, Wünschen und Persönlichkeiten meines Gegenübers.

Schweigepflicht

Ich unterliege der Schweigepflicht. Sollte es notwendig sein, Informationen weiterzugeben (z.B. an behandelnde Ärzte), müssen Sie mich schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.